Reiserücktrittsversicherung

Die Tickets sind gebucht, die Koffer gepackt – und zwei Tage vor Abreise zerstört ein Trauerfall in der Familie die Vorfreude auf den lang ersehnten Urlaub. Wer in einer solchen Situation keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, ist auf die Kulanz des Reiseveranstalters angewiesen – doch darauf kann man sich in den allerwenigsten Fällen verlassen. Im schlimmsten Fall ist das gesamte Geld für die Reise weg.

Aus diesem Grund wird schon fast standardmäßig eine Reiserücktrittsversicherung angeboten. Sie ist vor allem dann sinnvoll, wenn eine teure Reise gebucht wird oder die Reise lang im Voraus gebucht wird. Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt dann den Schaden, der entsteht, wenn eine Reise beispielsweise wegen kurzfristiger Erkrankung nicht angetreten werden kann. Die Versicherung akzeptiert allerdings nicht alle Gründe. Wer beispielsweise verschläft und das Flugzeug verpasst oder spontane Angst vor Terroranschlägen verspürt, kann sich nicht auf die Police berufen.

Reiserücktrittsversicherung

Reiserücktrittsversicherung

Eine Reiserücktrittsversicherung kann allerdings um einige interessante Zusatzfunktionen erweitert werden. So ist es beispielsweise möglich, gleichzeitig die Kosten für einen vorzeitigen Abbruch des Urlaubs zu versichern. In jedem Fall sollten sich Reisende über die versicherten Gründe informieren. Üblich sind beispielsweise der Tod eines nahen Angehörigen oder eines Mitreisenden, außerdem schwere Unfälle oder Krankheiten, ferner ein Hausbrand oder schwere Straftaten. Nicht immer versichert sind beispielsweise Schwangerschaften oder Prüfungen in der Schule.

Nachdem eine entsprechende Police abgeschlossen wurde, sollten Reisende im Notfall dennoch nicht zu sorglos vorgehen – wer vor dem Urlaub erkrankt, sollte die Krankheit umgehend vom Arzt bescheinigen lassen und die Reise danach stornieren. Die meisten Versicherungen haben einen medizinischen Beratungsservice. In jedem Fall muss der Grund für den Reiserücktritt schriftlich belegt werden, damit die Versicherung einspringt.