Versicherungen: nützliches Wissen

Ein Urlaub bedeutet vor allem Entspannung, sorglose Tage in der Sonne und viel Spaß. Bevor dieser Spaß jedoch losgehen kann, sollten Reisende prüfen, ob sie über die nötigen Versicherungen verfügen. Denn manche Policen sind dringend nötig, damit der Urlaub auch wirklich sorglos verläuft – und andere Versicherungen sind unnötige Kostentreiber. Doch welche Absicherungen sind wirklich nötig?

Ganz vorn auf der Liste der wichtigen Versicherungen steht die Auslandsreisekrankenversicherung. Zwar haben gesetzlich Versicherte in vielen Ländern einen Basisschutz, dies gilt aber nur in Staaten mit einem Sozialversicherungsabkommen. In Ländern wie den USA kann ein Krankenhausbesuch schnell existenzbedrohend werden, zudem wird der Krankenrücktransport normalerweise nicht übernommen. Eine solche Police sollte im Unglücksfall die Kosten bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit übernehmen und auch den Rücktransport enthalten.

Die Reiserücktrittsversicherung zählt ebenfalls zu den nötigen Absicherungen. Sie springt bei kurzfristigen Notfällen wie Unfällen oder Erkrankungen ein und übernimmt die Kosten für die Stornierung der Reise. Allerdings werden nicht alle Gründe abgesichert, die eine Reise verhindern. Der Grund für den Reiserücktritt sollte unbedingt schriftlich dokumentiert werden, um im Notfall das Geld von der Versicherung zurück zu bekommen.

Als eher unnötig werden Reisegepäckversicherungen angesehen. Die Kosten sind vergleichsweise hoch, der Schutz dagegen überschaubar. Denn die Versicherung springt nur ein, wenn der Reisende nachweisen kann, dass er ausreichend auf sein Gepäck aufgepasst ist. Hier gelten sehr hohe Hürden, außerdem ist die Beweisführung in den allermeisten Fällen unmöglich oder aufwändig. Die Reisegepäckversicherung ist aus einem anderen Grund überflüssig: Die Hausratversicherung erstattet normalerweise den Neuwert der Reiseutensilien.

Die Hausratversicherung ist also ein wichtiger Aspekt bei der Reisevorbereitung. Denn Urlaubszeit ist gleichzeitig Einbruchszeit. Bei längeren Urlaubsreisen muss zudem die Versicherung gesondert informiert werden, weil längere Leerstände als besondere Risiken gelten.