Auf der 96. JuMiKo haben BRAK und die regionalen Kammern klar gegen den bayerischen Änderungsantrag im Rechtsdienstleistungsgesetz Stellung bezogen. Sie zeigen auf, dass Rechtsschutzversicherer als gewinnorientierte Dienstleister nicht frei von Eigeninteressen agieren und daher Ratsuchern keine vollständige, unabhängige Beratung bieten können. Das geltende RDG legt berufsrechtliche Normen fest, die Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und Interessenkonfliktvermeidung sichern. Die Kammern fordern, diese Regelungen zum Schutz der Verbraucher unverändert beizubehalten. Bund Länder müssen standhaft bleiben.
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BRAK und Kammerpräsidenten warnen bundesweit vor gespaltenem Rechtsberatungssystem dringend
Die 96. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister markiert den Zeitpunkt, an dem die Bundesrechtsanwaltskammer und die regionalen Rechtsanwaltskammern ihre Unterstützung für das bestehende Rechtsdienstleistungsgesetz erneuern. Zahlreiche Stellungnahmen aus allen Bundesländern untermauern ihre Kritik am bayerischen Vorschlag, der die unabhängige Rechtsberatung unter Druck setzt. Zur Wahrung von Verbraucherinteressen und berufsrechtlichen Pflichten fordern sie eine entschiedene Zurückweisung dieses Entwurfs. Sie rufen alle Ministerien zur Ablehnung.
Unabhängige Rechtsberatung weicht Versichererinteressen deutlich und gefährdet Mandantenschutz massiv
Rechtsschutzversicherer streben als gewinnorientierte Anbieter danach, Kosten zu senken und Erträge zu steigern. In der Rolle als Berater entsteht dadurch ein Interessenkonflikt, der Mandantinnen und Mandanten nicht transparent erklärt wird. Versprochene Deckungszusagen erfolgen erst nach wiederholten interventionellen Nachfragen, was Misstrauen und zusätzlichen Organisationsaufwand verursacht. Dieser Mangel an Transparenz und Verfügbarkeit untergräbt die Funktionsfähigkeit des Rechtsschutzes und verdeutlicht, dass unabhängige und berufsrechtlich abgesicherte Beratung unverzichtbar bleibt und den Verbraucherschutz nachhaltig stärkt.
Zielgerichtete Rechtsvertretung erfordert unabhängige, professionelle Anwaltshilfe statt Versichererinterne Beratung
Rechtsschutzversicherer, die direkt beraten, könnten legitime Ansprüche aus wirtschaftlichen Gründen einschränken oder ablehnen und Mandanten damit ohne wirksamen Schutz lassen. Wenn hingegen eigenständige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beauftragt werden, profitieren Mandanten von einer neutralen Prüfung und konsequenten Durchsetzung ihrer Rechte. Die berufsrechtlichen Normen sorgen für Unabhängigkeit, Schweigepflicht und umfassende Interessenkontrolle. Auf diese Weise bleibt der Zugang zum Rechtsschutz zuverlässig, niedrigschwellig und transparent organisiert.
RDG garantiert hochwertige Beratung durch verbindliche Pflichten für Anwälte
Anwältinnen und Anwälte müssen gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz strenge berufsrechtliche Anforderungen erfüllen, die ihre Unabhängigkeit schützen, das Mandatsgeheimnis verteidigen und Interessenkonflikte vermeiden. Diese gesetzlichen Sicherungsinstrumente garantieren eine qualitativ hochwertige und transparente Mandatsführung. Mandantinnen und Mandanten erhalten so eine objektive Interessenvertretung. Im Gegensatz dazu unterliegen Rechtsschutzversicherer als gewinnorientierte Anbieter keiner vergleichbaren berufsrechtlichen Aufsicht, wodurch wirtschaftliche Erwägungen in die Entscheidungsprozesse eingeflochten werden können.
Wessels fordert dringende und umfassende bundesweite Ablehnung bayerischer Rechtsschutzversicherer-Vorstöße
Dr. Ulrich Wessels, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, sieht im bayerischen Gesetzesentwurf eine unzulässige Gefälligkeit gegenüber Rechtsschutzversicherern zulasten der Mandantinnen und Mandanten. Er verurteilt die Idee, organisatorische Trennungen innerhalb der Versicherungsorganisation könnten Interessenkonflikte zuverlässig verhindern, als reine Augenwischerei. Wessels fordert die Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern auf, den Vorstoß abzulehnen und die bestehende unabhängige Rechtsberatung in ihrer Qualität zu erhalten.
Eindeutige RDG-Vorgaben garantieren Verbraucherschutz und transparente Rechtsberatung durch Anwälte
Durch das beharrliche Engagement für das Rechtsdienstleistungsgesetz schützt die Bundesrechtsanwaltskammer die Unabhängigkeit der Anwaltschaft. Mandantinnen und Mandanten profitieren von professioneller, nachvollziehbarer Beratung, die auf strengen berufsrechtlichen Vorgaben basiert und den Verbraucherschutz stärkt. Gesetzliche Vorgaben verhindern Interessenkonflikte, sichern die Mandantenautonomie und ermöglichen einen unkomplizierten Zugang zu qualifizierter anwaltlicher Hilfe. Diese Initiative fördert das Vertrauen in das Rechtssystem, gewährleistet faire Vertretung und baut langfristig Rechtssicherheit auf.

