Auf der 96. JuMiKo haben BRAK und die regionalen Kammern klar gegen den bayerischen Änderungsantrag im Rechtsdienstleistungsgesetz Stellung bezogen. Sie zeigen auf, dass Rechtsschutzversicherer als gewinnorientierte Dienstleister nicht frei von Eigeninteressen agieren und daher Ratsuchern keine vollständige, unabhängige Beratung bieten können. Das geltende RDG legt berufsrechtliche Normen fest, die Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und Interessenkonfliktvermeidung sichern. Die Kammern fordern, diese Regelungen zum Schutz der Verbraucher unverändert beizubehalten. Bund Länder müssen standhaft bleiben.